Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)


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Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung "Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz":

  1. Terminbuchung
  2. Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit Termine für Onlinebelehrungen zu buchen (Für die Buchung von Präsenzbelehrungen folgen Sie bitten den untenstehenden Hinweisen. Perspektivisch wird die Buchung von Präsenzterminen auch über diese Plattform möglich sein):
    1. Onlinebelehrung:
    2. Die Onlinebelehrung können Sie bequem zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder an einem für Sie passenden Ort durchführen. Hierfür benötigen Sie ein mobiles Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder ähnliches) und eine stabile Internetverbindung. Weiterhin erfolgt vor der Durchführung der Online-Belehrung eine E-Mail- oder Videoidentifikation. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie daher eines der folgenden Kommunikationstools auswählen:
      • Signal
      • WhatsApp
      • Facetime
      • Ginlo
      Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung und steht Ihnen vor, während und nach der Belehrung für technische Fragen zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz sind durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt. Die Onlinebelehrungen werden Montag bis Freitag von 08:00 - 20:30 Uhr und Samstag von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten. Nachdem Sie die Onlinebelehrung erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die Bescheinigung zum Download zur Verfügung. In Ausnahmefällen senden wir Ihnen Ihre Bescheinigung per E-Mail zu. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.

    3. Präsenzbelehrung:
    4. Sollten Sie nicht über die entsprechende Technik (PC, Notebook, Tablet oder ähnliches) verfügen bzw. keines der oben genannten Kommunikationstools besitzen, können Sie die Belehrung in den Räumen des Kreises Groß-Gerau (Wilhelm-Seipp-Str. 9, 64521 Groß-Gerau) absolvieren (Präsenzbelehrung). Darüber hinaus bitten wir Sie um die Buchung einer Präsenzbelehrung, wenn Sie folgende Anliegen haben:
      • Belehrungen nach § 34 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen)
      • Belehrungen für schulisch verpflichtende Praktika (bis zu 4 Wochen)
      • Belehrungen für ehrenamtlich Tätige
      • Belehrungen für Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter)
      Die Präsenzbelehrungen finden immer montags von 8:00 – 11:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 17:00 Uhr statt. Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Präsenzbelehrung.
       WICHTIG:
      Termine für die Präsenzbelehrung können nur telefonisch unter 06152 989-227 oder per E-Mail an Belehrung@kreisgg.de vereinbart werden.

  3. Bezahlung
    1. Anmeldung
    2. Sie können sich mit dem nachfolgenden Verfahren zur Belehrung anmelden. Die verfügbaren Zeiten sehen Sie im Terminbereich. Die Kosten betragen 29,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
      Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
      • Giropay (Onlineüberweisung)
      • Kreditkarte
      • PayDirekt
      • PayPal
      • Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline Tel. 02182 – 850765 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)

    3. Präsenzbelehrung:
    4. Die Kosten für die Präsenzbelehrung werden je nach Zielgruppe vor Ort berechnet. Die Gebühr für Präsenzbelehrungen kann ausschließlich vor Ort mittels Kartenzahlung oder Barzahlung beglichen werden. Wenn Sie bar bezahlen möchten, bringen Sie zu Ihrem Termin bitte mindestens 29,00 EURO mit.

     Weitere Hinweise:
    • Die Bescheinigung für die Teilnahme an der Belehrung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.
    • Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
    • Sie haben die Auswahl aus folgenden Sprachen:
      • Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch*
      • * = Video nur mit Untertitel
    • Der zum Belehrungstermin von uns getätigte Videoanruf zwecks Identifikation erfolgt in deutscher Sprache.
    • Sollten bei Ihnen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt!



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